Für Unternehmen der Gastronomie

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Vertragsbedingungen für die Nutzung von adisyo · Sözleşme şartları · Terms and conditions. Deutsch, Türkçe, English.

Stand: Oktober 2026

§ 1Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Onur Bolatcan, Moabiter Straße 4, 65205 Wiesbaden, Deutschland (nachfolgend „adisyo“ oder „wir“) und ihren Kunden über die Nutzung der Software-Plattform adisyo und damit verbundene Leistungen.
  2. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen, insbesondere an Betriebe der Gastronomie (nachfolgend „Kunde“). Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist ausgeschlossen.
  3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, adisyo stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
  4. Individuelle Vereinbarungen, insbesondere im Angebot, haben Vorrang vor diesen AGB.

§ 2Vertragsgegenstand

  1. adisyo stellt dem Kunden eine webbasierte Software als Dienstleistung (Software as a Service) für die Organisation von Gastronomiebetrieben zur Verfügung. Dazu gehören je nach gebuchtem Paket insbesondere Bestellaufnahme, Küchen- und Thekenbildschirme, Kasse und Belege, Speisekarten- und Tischverwaltung, QR-Speisekarte, Personal- und Zeitverwaltung sowie Module wie Online-Bestellung, Lieferdienst, Reservierung, Gutscheine, Treuekarte, Lager, Bondrucker und Happy Hour.
  2. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem gebuchten Paket und der bei Vertragsschluss angezeigten Paketbeschreibung. Darstellungen auf der Website dienen der Information und sind keine Beschaffenheitsgarantie.
  3. Die Plattform wird auf Servern von adisyo oder ihrer Dienstleister in Deutschland betrieben und über das Internet unter einer Adresse der Form „betrieb.adisyo.app“ oder einer vom Kunden eingerichteten eigenen Domain bereitgestellt. Eine Überlassung der Software zur Installation auf eigenen Systemen des Kunden oder die Herausgabe des Quellcodes ist nicht geschuldet.
  4. Nicht Gegenstand des Vertrags sind Endgeräte, Drucker, Netzwerkausstattung, Internetzugang und die Leistungen Dritter (zum Beispiel Zahlungsdienstleister, TSE-Anbieter), sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

§ 3Vertragsschluss und Testzeitraum

  1. Der Kunde kann sich online unter adisyo.app anmelden. Dabei wählt er seine Module und die Zahlungsweise (§ 5); vor Abschluss werden ihm Module, Anzahlung, laufende Zahlungen und Laufzeit angezeigt. Mit dem Absenden der Anmeldung und der Bestätigung dieser AGB gibt der Kunde ein Angebot ab; adisyo nimmt es durch die Freischaltung des Systems an. Ein Vertrag kann auch durch Annahme eines individuellen Angebots von adisyo zustande kommen.
  2. Nach der Anmeldung kann der Kunde das System kostenlos testen. Die Dauer des Testzeitraums wird bei der Anmeldung angezeigt. Während des Testzeitraums besteht keine Zahlungspflicht, kein Anspruch auf eine bestimmte Verfügbarkeit und kein Anspruch auf Support.
  3. Die Zahlungspflicht und die vereinbarte Laufzeit beginnen erst mit der Zahlung der Anzahlung (§ 5 Abs. 5). Zahlt der Kunde bis zum Ende des Testzeitraums keine Anzahlung, wird der Zugang gesperrt; es entstehen keine Kosten. Die im Testzeitraum gespeicherten Daten werden 30 Tage nach Ablauf des Testzeitraums gelöscht.

§ 4Leistungen, Verfügbarkeit und Support

  1. adisyo stellt die Plattform mit einer Verfügbarkeit von 99 Prozent im Jahresmittel am Übergabepunkt (Ausgang des Rechenzentrums) bereit. Nicht in die Berechnung fallen angekündigte Wartungsarbeiten, die nach Möglichkeit außerhalb üblicher Öffnungszeiten der Gastronomie stattfinden, sowie Störungen, die adisyo nicht zu vertreten hat, insbesondere Störungen des Internets, der Endgeräte oder der Netzwerke des Kunden und höhere Gewalt.
  2. adisyo erstellt täglich Datensicherungen und bewahrt diese für 14 Tage auf.
  3. adisyo entwickelt die Plattform laufend weiter und spielt Aktualisierungen für alle Kunden ein. Dabei können Funktionen verändert, ergänzt oder ersetzt werden, soweit dies für den Kunden zumutbar ist und der vereinbarte Kern der Leistung erhalten bleibt.
  4. Support erfolgt per E-Mail oder WhatsApp, nach Absprache auch telefonisch, zu den Geschäftszeiten Montag bis Freitag, 15 bis 19 Uhr. Zur Hilfe bei einer Anfrage oder zur Störungsbeseitigung darf adisyo nach Wahl des Kunden oder bei dringendem Bedarf auf das Kundenkonto zugreifen; Zugriffe werden protokolliert.
  5. Einrichtung und Schulung sind in der Anzahlung enthalten, soweit bei der Buchung angegeben.

§ 5Pakete, Zahlungsarten und Laufzeit

  1. Module: Der Kunde stellt sein Paket aus einem Basismodul (Kasse und Service, immer enthalten) und frei wählbaren Zusatzmodulen zusammen. Für jedes Modul gilt der bei Vertragsschluss angezeigte Monatspreis. Ab fünf Zusatzmodulen und ab zehn Zusatzmodulen gewährt adisyo den jeweils angezeigten Paketrabatt. Eine Gebühr pro Gerät fällt nicht an.
  2. Laufzeit und Zahlungsweise: Der Kunde wählt (a) 12 Monate Laufzeit mit monatlicher Zahlung, (b) 24 Monate Laufzeit mit monatlicher Zahlung zum angezeigten Rabatt oder (c) 12 Monate Laufzeit mit jährlicher Zahlung im Voraus zum angezeigten Rabatt. Eine ordentliche Kündigung vor Ablauf der Laufzeit ist ausgeschlossen.
  3. Verlängerung: Kündigt der Kunde nicht spätestens einen Monat vor Ablauf, läuft ein Vertrag nach Buchstabe (a) oder (b) zum bisherigen Preis auf unbestimmte Zeit weiter und kann dann jederzeit zum Ende des bezahlten Monats gekündigt werden. Ein Vertrag nach Buchstabe (c) verlängert sich zum bisherigen Preis um jeweils weitere 12 Monate.
  4. Einrichtung und Anzahlung: Die einmalige Vergütung für Einrichtung und Schulung richtet sich nach dem gewählten Paket (derzeit vier Monatsbeiträge, mindestens 490 €, höchstens 1.290 €). Zu Beginn ist eine Anzahlung zu leisten; sie umfasst Einrichtung und Schulung sowie den ersten Monat beziehungsweise bei jährlicher Zahlung das erste Jahr. Die genaue Höhe wird vor Vertragsschluss angezeigt. Die Laufzeit beginnt mit Eingang der Anzahlung.
  5. Module ändern: Zusatzmodule können jederzeit hinzugebucht werden; sie gelten ab dem laufenden Monat, der Preis erhöht sich entsprechend. Eine Abbestellung von Modulen ist zum Ende der jeweiligen Laufzeit möglich.
  6. Für Verträge, die vor dem 1. Oktober 2026 geschlossen wurden, gelten die dort vereinbarten Pakete, Zahlungsarten und Laufzeiten fort.
  7. Das Nutzungsrecht ist nicht ausschließlich und nicht übertragbar und gilt für einen Betrieb beziehungsweise Standort. Die Nutzung für weitere Standorte bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
  8. Faire Nutzung: Im Monatsbeitrag ist eine übliche Nutzung von bis zu 5.000 Bestellpositionen pro Monat enthalten (Durchschnitt der letzten drei Monate). adisyo misst die Auslastung jedes Betriebs (Bestellungen, Online-Bestellungen, Lieferungen mit Live-Ortung, gespeicherte Daten) und stellt dem Kunden die Auswertung auf Wunsch zur Verfügung. Liegt die Nutzung dauerhaft darüber, berechnet adisyo je angefangene weitere 5.000 Bestellpositionen pro Monat einen Zuschlag von 19 € netto. Der Zuschlag wird mindestens einen Monat vorher in Textform mit der Auswertung angekündigt; der Kunde kann den Vertrag in diesem Fall zum Wirksamwerden kündigen. So trägt jeder Betrieb die Kosten seiner eigenen Nutzung und nicht die anderen Kunden.

§ 6Preise und Zahlung

  1. Es gelten die bei Vertragsschluss angezeigten Preise. Gemäß § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung) wird keine Umsatzsteuer berechnet. Entfällt die Kleinunternehmerregelung, verstehen sich alle Preise netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
  2. Die Zahlung erfolgt per SEPA-Lastschrift, Kreditkarte oder PayPal über den Zahlungsdienstleister Stripe oder per Überweisung. Monatliche und jährliche Beträge sind jeweils im Voraus fällig und werden bei Lastschrift und Karte automatisch eingezogen. Rechnungen werden elektronisch übermittelt.
  3. Bei Zahlungsverzug erinnert adisyo den Kunden im Verwaltungsbereich und per E-Mail. Ist eine fällige Zahlung auch nach Ablauf der in der Erinnerung genannten Frist, mindestens jedoch 14 Tage nach Fälligkeit, nicht eingegangen, darf adisyo den Zugang zum Verwaltungsbereich sperren. Bestellaufnahme, Küche, Kasse und Lieferdienst bleiben auch während der Sperre nutzbar, damit der laufende Betrieb und die gesetzlichen Aufzeichnungen nicht gefährdet werden. Die Zahlungspflicht bleibt bestehen; nach Zahlungseingang wird der Zugang automatisch wieder freigegeben. Daten werden durch eine Sperre nicht gelöscht.
  4. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen zum Zahlungsverzug, insbesondere Verzugszinsen nach § 288 Abs. 2 BGB und die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB.
  5. Während der festen Laufzeit bleiben die Preise unverändert. Nach Ablauf der festen Laufzeit kann adisyo die Preise mit einer Ankündigung von mindestens drei Monaten in Textform anpassen; der Kunde kann in diesem Fall zum Wirksamwerden kündigen.
  6. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

§ 7Pflichten des Kunden

  1. Der Kunde stellt die für die Nutzung erforderlichen Voraussetzungen auf eigene Kosten bereit, insbesondere geeignete Endgeräte mit aktuellem Browser, einen stabilen Internetzugang und gegebenenfalls kompatible Drucker.
  2. Der Kunde hält PIN-Codes, Passwörter und Authenticator-Zugänge geheim, vergibt sie nur an berechtigte Personen, entzieht ausscheidenden Beschäftigten den Zugang und informiert adisyo unverzüglich, wenn ein Missbrauch zu befürchten ist.
  3. Der Kunde ist für die Inhalte verantwortlich, die er in adisyo einstellt, insbesondere für Preise, Produktbeschreibungen, Kennzeichnung von Allergenen und Zusatzstoffen nach der Lebensmittelinformationsverordnung, Angaben nach der Preisangabenverordnung, Aktionen, Gutschein- und Treuebedingungen sowie Rechtstexte seiner eigenen Online-Bestellseite (zum Beispiel Impressum, Datenschutzhinweise, Widerrufsbelehrung).
  4. Kassen- und Aufzeichnungspflichten: Ohne aktiviertes und eingerichtetes TSE-Modul ist adisyo keine zertifizierte Registrierkasse im Sinne von § 146a AO und der Kassensicherungsverordnung. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, seine Umsätze gesetzeskonform aufzuzeichnen, Belege auszugeben, die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoBD) einzuhalten und steuerliche Meldepflichten zu erfüllen. Bei aktiviertem TSE-Modul schließt der Kunde den Vertrag mit dem TSE-Anbieter selbst; er ist für die Anmeldung des Systems beim Finanzamt verantwortlich.
  5. Der Kunde nutzt die Plattform nur im Rahmen der geltenden Gesetze. Er unterlässt insbesondere Versuche, Sicherheitsmechanismen zu umgehen, die Plattform übermäßig zu belasten oder auf Daten anderer Kunden zuzugreifen.
  6. Der Kunde informiert seine Gäste und Beschäftigten in eigener Verantwortung über die Verarbeitung ihrer Daten und holt, wo erforderlich, Einwilligungen ein.
  7. Der Kunde meldet Störungen unverzüglich und so genau wie möglich.

§ 8Datenschutz und Auftragsverarbeitung

  1. Soweit adisyo personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt der Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV), der mit Abschluss des Vertrags Bestandteil dieser Vereinbarung wird.
  2. Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung von adisyo.

§ 9Dienste Dritter

  1. Einige Funktionen setzen Verträge des Kunden mit Dritten voraus, insbesondere Online-Zahlungen (zum Beispiel Stripe), TSE-Signaturen (zum Beispiel fiskaly), KI-Funktionen (Anthropic) oder den E-Mail-Versand über einen eigenen Mailserver. Der Kunde schließt diese Verträge selbst und hinterlegt die Zugangsschlüssel in der Plattform; sie werden verschlüsselt gespeichert.
  2. Für die Verfügbarkeit, die Preise und die Leistungen dieser Dritten ist adisyo nicht verantwortlich. adisyo passt die Anbindungen an, soweit Dritte ihre Schnittstellen ändern und dies mit zumutbarem Aufwand möglich ist.
  3. KI-gestützte Funktionen (zum Beispiel Einlesen von Speisekarten und Rechnungen) setzen einen eigenen API-Schlüssel des Kunden bei Anthropic voraus. Die Nutzungskosten rechnet Anthropic direkt mit dem Kunden ab; sie sind nicht im Preis des Moduls enthalten. Ergebnisse sind vom Kunden vor der Übernahme zu prüfen; adisyo übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit automatisch erkannter Inhalte.

§ 9aMitteilung an das Finanzamt nach § 146a Abs. 4 AO

  1. Mit dem Zusatzmodul „Finanzamt-Meldung“ kann der Kunde die nach § 146a Abs. 4 AO vorgeschriebene Mitteilung über elektronische Aufzeichnungssysteme in der Plattform erstellen und über den Dienst SUBMIT DE der fiskaly Deutschland GmbH an die Finanzverwaltung übermitteln lassen. Das Modul setzt das TSE-Modul und einen Vertrag des Kunden mit fiskaly voraus.
  2. Mit der Freigabe einer Mitteilung in der Plattform beauftragt der Kunde adisyo, diese Mitteilung in seinem Namen an die Finanzbehörde zu übermitteln. adisyo handelt insoweit als Auftragnehmer der Datenübermittlung im Sinne von § 87d AO; die technische Übermittlung erfolgt über fiskaly.
  3. Vor jeder Übermittlung stellt adisyo dem Kunden die Mitteilung als Vorschau-PDF zur Prüfung bereit. Der Kunde prüft die Angaben auf Vollständigkeit und Richtigkeit und bestätigt dies vor der Übermittlung ausdrücklich unter Angabe seines Namens. Ohne diese Bestätigung wird nichts übermittelt.
  4. Der Kunde ist für die Richtigkeit der eingegebenen Angaben verantwortlich, insbesondere für Steuernummer, Identifikationsnummer, Rechtsform und Anschriften. Er versichert, dass die bestätigende Person zur Vertretung des Steuerpflichtigen berechtigt ist. adisyo darf zur Feststellung von Identität und Anschrift des Auftraggebers geeignete Nachweise anfordern, zum Beispiel Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug oder Personalausweis.
  5. adisyo hält für jede Übermittlung den Auftraggeber, die bestätigende Person, den Zeitpunkt der Bestätigung und den bestätigten Datensatz fest und bewahrt diese Aufzeichnungen fünf Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres der letzten Übermittlung auf, auch über das Vertragsende hinaus.
  6. Die gesetzliche Mitteilungspflicht bleibt beim Kunden. Bei meldepflichtigen Änderungen, zum Beispiel einer neuen Kasse, einem neuen Standort oder der Außerbetriebnahme, veranlasst der Kunde rechtzeitig eine neue Mitteilung. Für Verzögerungen oder Ablehnungen aufgrund unrichtiger Angaben des Kunden oder aufgrund von Störungen bei fiskaly oder der Finanzverwaltung haftet adisyo nicht; § 11 bleibt unberührt.
  7. Entgelte von fiskaly richten sich nach dem Vertrag zwischen Kunde und fiskaly und sind nicht im Preis des Moduls enthalten, soweit nichts anderes vereinbart ist.

§ 10Mängel

  1. adisyo erhält die Plattform während der Vertragslaufzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand. Mängel werden nach Meldung in angemessener Frist beseitigt; adisyo kann hierzu auch Umgehungslösungen bereitstellen, sofern diese zumutbar sind.
  2. Die verschuldensunabhängige Haftung für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB) ist ausgeschlossen.
  3. Ansprüche wegen Mängeln bestehen nicht, soweit diese auf einer vertragswidrigen Nutzung, auf Änderungen durch den Kunden oder Dritte, auf nicht unterstützten Endgeräten oder Browsern oder auf Störungen außerhalb des Einflussbereichs von adisyo beruhen.

§ 11Haftung

  1. adisyo haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht), ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf die vom Kunden in den letzten zwölf Monaten vor dem schadensbegründenden Ereignis gezahlte Vergütung.
  3. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
  4. Für den Verlust von Daten haftet adisyo nur in dem Umfang, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung nach § 4 Abs. 2 zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.
  5. adisyo haftet nicht für entgangenen Gewinn, Umsatzausfälle oder steuerliche Nachteile, die auf der Nichteinhaltung der in § 7 Abs. 4 genannten Pflichten des Kunden beruhen.
  6. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von adisyo.

§ 12Kündigung, Vertragsende und Datenexport

  1. Die ordentliche Kündigung richtet sich nach der gewählten Zahlungsart (§ 5). Kündigungen sind in Textform (zum Beispiel per E-Mail an info@adisyo.de) zu erklären.
  2. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für adisyo insbesondere vor, wenn der Kunde mit der Zahlung von mehr als zwei Monatsbeträgen in Verzug ist oder die Plattform trotz Abmahnung missbräuchlich nutzt.
  3. Nach Vertragsende kann der Kunde seine Daten 30 Tage lang über die vorhandenen Exportfunktionen (zum Beispiel CSV, Excel, Speisekarte) oder auf Anfrage als Datenbanksicherung erhalten. Danach löscht adisyo die Daten des Kunden einschließlich aller Dateien, soweit keine gesetzliche Pflicht zur Aufbewahrung besteht. Datensicherungen werden im Rahmen ihrer regulären Rotation überschrieben.
  4. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten des Kunden, insbesondere für Kassen- und Buchungsdaten, erfüllt der Kunde selbst; er sichert die hierfür erforderlichen Daten vor Vertragsende.

§ 13Vertraulichkeit und Referenzen

  1. Beide Parteien behandeln alle nicht öffentlich bekannten Informationen der jeweils anderen Partei, die ihnen im Rahmen des Vertrags bekannt werden, vertraulich. Diese Pflicht besteht über das Vertragsende hinaus fort.
  2. adisyo darf den Kunden mit Namen und Logo als Referenz nennen, sofern der Kunde nicht widerspricht. Ein Widerspruch ist jederzeit formlos möglich.

§ 14Änderungen dieser AGB

  1. adisyo kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dies aus sachlichen Gründen erforderlich ist, etwa bei Gesetzesänderungen, geänderter Rechtsprechung oder der Einführung neuer Leistungen, und der Kunde dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird.
  2. Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser Frist, gelten die Änderungen als angenommen. adisyo weist in der Mitteilung auf die Frist und die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs gesondert hin. Im Fall eines Widerspruchs kann jede Partei den Vertrag zum Wirksamwerden der Änderung kündigen.
  3. Änderungen der vereinbarten Hauptleistungspflichten und der Preise erfolgen nicht nach diesem Verfahren.

§ 15Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
  2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Wiesbaden, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. adisyo ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
  3. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.
  4. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.